Ritter

Mitgliedschaft im Lazarus-Orden


Ritter Die Mitgliedschaft im Militärischen und Hospitalischen Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem steht jedem offen, der
- unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht und seiner Nationalität - die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:

  • Älter als 21 Jahre,
  • Zugehörigkeit zu einer anerkannten christlichen Kirche,
  • aktiv gelebtes Bekenntnis zum christlichen Glauben,
  • eine adäquate gesellschaftliche oder berufliche Stellung,
  • Bereitschaft, die Verfassung des Lazarus-Ordens und seiner Bestimmungen anzuerkennen,
  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Lazarus-Orden im Sinne christlicher Nächstenliebe.

  • Für Interessenten, die nicht Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche sind, sehen die Aufnahmebedingungen besondere Regelungen vor.

    Aufnahmeanträge sind an die nationalen Jurisdiktionen zu stellen, auf deren Gebiet ein Postulant seinen Lebensmittelpunkt hat. In Deutschland lebende Interessenten wenden sich bitte an das Großpriorat von Deutschland.

    Über die Aufnahmen in das Großpriorat von Deutschland entscheidet der Großprior, die dann noch der Bestätigung durch den Großmeister des Lazarus-Ordens bedarf. Innerhalb der Ordensgemeinschaft sind männliche und weibliche Ordensangehörige vollständig gleichberechtigt. Der Lazarus-Orden hat - wie andere Ordensgemeinschaften auch - unterschiedliche Ränge, symbolisiert durch unterschiedliche Ordensinsignien. Hiervon unabhängig ist für alle Angehörigen des Lazarus-Ordens das achtspitzige, grüne Ordenskreuz auf dem Ordensmantel gemeinschaftliches Zeichen der Verbundenheit und Zugehörigkeit.

    Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Lazarus-Orden schreiben Sie uns bitte, wir freuen uns.